Gesundheitliche Versorgungsplanung (§ 132 g Abs. 3 SGV V)

Seit 2019 gibt es im Andreaswerk das Beratungsangebot der Gesundheitlichen Versorgungsplanung. In der Beratung geht es darum, individuelle Entscheidungen für die letzte Lebensphase oder für den Fall einer schweren Erkrankung zu treffen. Es soll den Leistungsberechtigten ermöglicht werden, im Sinne von Teilhabe ihre Wünsche und Vorstellungen für diese Situationen
  • selbstbestimmt zu äußern,
  • schriftlich zu fixieren und
  • akzeptiert zu wissen.
Damit werden auch immer Vorstellungen für ein gutes Leben festgehalten.
Die Inanspruchnahme des Beratungsangebotes ist freiwillig, ergebnisoffen und wiederholbar. Vertrauenspersonen und/oder Ärzte können mit einbezogen werden.
Das Beratungsangebot wird von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert und steht den Leistungsberechtigten kostenlos zur Verfügung.

Leistungsberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Beeinträchtigung im Andreaswerk, die in der Werkstatt beschäftigt sind, an einer tagesstrukturierenden Maßnahme teilnehmen oder durch die Assistenz beim Wohnen begleitet werden. 


Birgit Aldenhoff-Niehaus 01578-3000482
Andrea Hornemann 01577-2642996
Gudrun Weisthoff 01578-3000455
Marietta Sandmann 0173-1457023
Anne Niemöller 0163-7421315
Ursula Kock 01577-2642999