Kostenübernahme 

Die Kosten der Förderung in der Tagesbildungsstätte übernimmt das Land Niedersachsen (nach Eingliederungshilfe gemäß Sozialgesetzbuch XII (SGB) § 54 in Verbindung mit SGB IX, § 54).

In der Regel wird diese Übernahme beim Sozialamt des Landkreises Vechta beantragt. Die Krankengymnastik kann teilweise über ärztliche Rezepte abgerechnet werden.

In den Kosten sind die pädagogische und therapeutische Förderung, Lehr- und Lernmaterial sowie der Fahrservice enthalten. Die Schülerinnen und Schüler werden von unserem Fahrdienst zu Hause abgeholt und wieder zurückgebracht.