So wird ein Antrag gestellt

Wer kann einen Antrag stellen?

Generell werden einzelne Personen und Projekte gefördert. Wer als Einzelperson von der Andreas-Stiftung eine Förderung erhalten möchte, sollte

  • im Landkreis Vechta leben und aufgrund einer Behinderung Unterstützung benötigen.
  • Besonders werden Menschen gefördert, die vom Andreaswerk betreut werden.
  • Schwerstmehrfach behinderte Menschen werden bevorzugt gefördert.

Projektförderung

Bevorzugt werden Projekte aus folgenden Bereichen gefördert:

  • Projekte, die der Unterstützung, Erziehung, Bildung und Heilbehandlung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung dienen,
  • Hilfen für Menschen, die der Gruppe der Schwerstmehrfachbehinderten zugerechnet werden,
  • Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, die in den unterschiedlichsten stationären Wohnformen untergebracht sind,
  • ambulante Maßnahmen für Menschen mit Behinderung,
  • Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung,
  • Prävention von Problemlagen, die sich für Menschen mit Behinderung ergeben,
  • Entwicklung neuer und Weiterentwicklung vorhandener Hilfen für Menschen mit Behinderung sowie ihre Erprobung und Umsetzung,
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung von Menschen, die sich um Menschen mit Behinderung bemühen,
  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Menschen mit Behinderung.

Formale Anforderungen

Anträge einzelner Menschen mit Behinderung:

  • Die Personen müssen infolge ihres körperlichen, geistigen oder körperlichen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sein. Das kann nachgewiesen werden mit beispielsweise einem Schwerbehindertenausweis, einer sozialmedizinischen Stellungnahme, einem Gutachten, einer Kostenanerkenntnis für eine Hilfe nach SGB IX etc.
  • Die Bezüge der Person dürfen nicht die in § 53 AO genannten Grenzen überschreiten. Als Nachweis gelten entsprechende Unterlagen oder eine Erklärung der Einkommensverhältnisse.
  • Der Wohnort muss im Landkreis Vechta liegen. Nachweis ist die Meldebescheinigung.

Projektanträge von Einrichtungen:

  • Die Einrichtung muss als gemeinnützig und mildtätig anerkannt sein.
  • Der Träger muss seinen Sitz im Landkreis Vechta haben.
  • Die Projekte müssen vorwiegend Menschen aus dem Landkreis Vechta zugute kommen.
  • Für die Projekte muss ein vollständiger Finanzierungsplan vorgelegt werden.

Antragsform

Alle Anträge müssen schriftlich mit einer kurzen Begründung eingereicht werden. Projektanträge sollten zusätzlich folgende Informationen enthalten:

  • Struktur des Trägers (Gesellschaftsform, Satzung o. ä., Gemeinnützigkeit, Bankverbindung), wenn der Antragsteller nicht das Andreaswerk ist,
  • Darstellung des Projektes (Ziele, Zielgruppen, Konzept, Laufzeit etc.),
  • Budget und Ressourcenanforderung an die Stiftung.

Entscheidung über Anträge

Über die Anträge entscheidet das Stiftungskuratorium in halbjährlichen Sitzungen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail an: . Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.