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NACHRICHTEN

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Ablauf einer Aufnahme

Normalerweise (Abweichungen sind selbstverständlich möglich) verläuft eine Aufnahme folgendermaßen:

1. Das Kind wird dem Heilpädagogischen Kindergarten bekannt über

 

  • die Frühförderung (Vechta, Steinfeld, Dinklage)
  • das Gesundheitsamt (zum Beispiel über die Einschulungsuntersuchungen)
  • den Fachberater für Sprach- und Hörgeschädigte
  • Zuzüge in den Landkreis Vechta
  • die Eltern
  • den Kinderarzt

 

2. Der Heilpädagogische Kindergarten bemüht sich darum, die Kosten anerkennen zu lassen. Meist ist es so, dass das Andreaswerk im Auftrag der Eltern den Antrag auf Kostenübernahme an das Sozialamt des Landkreises Vechta stellt. Diesem Antrag ist in der Regel ein "Kurzbericht" der Frühförderung beigefügt. Dieser muss beinhalten, dass die Eltern eine Aufnahme in den Heilpädagogischen Kindergarten wünschen. Auch andere Gutachten, Bescheinigungen, Berichte oder ähnliches werden diesem Antrag beigefügt.

3. Das Sozialamt des Landkreises Vechta schickt den Eltern einen "Grundantrag". Dieses Formular muss ausgefüllt zum Sozialamt zurückgeschickt werden. Bei Schwierigkeiten das Formular auszufüllen, helfen auch Behörden, wie die örtliche Gemeindeverwaltung. Es ist aber sinnvoll, sich direkt an das Sozialamt im Kreishaus Vechta zu wenden. Auch wir helfen Ihnen gerne.

4. Das Sozialamt bittet das Gesundheitsamt um eine sogenannte "Sozialhygienische Stellungnahme". Der Amtsarzt prüft, ob eine heilpädagogischen Förderung nach Bundessozialhilfegesetz notwendig ist. Bereits vorliegende Kurzberichte, Gutachten oder ähnliches sind dabei eine wichtige Hilfe. Sie fließen in die Sozialhygienische Stellungnahme ein.

5. Das Gesundheitsamt lädt Eltern und Kind ein. Es wird noch einmal gefragt, ob die Eltern die Betreuung nach Bundessozialhilfegesetz §§39ff wünschen. Außerdem wird das Kind untersucht.

6. Das Gesundheitsamt erstellt die Sozialhygienische Stellungnahme und schickt sie zum Sozialamt des Landkreises Vechta.

7. Das Sozialamt schickt den Antrag nach Bearbeitung an das "Niedersächsische Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben" (NLZSA) in Hildesheim und bittet um Übernahme der Kosten.

8. Das NLZSA teilt dem Sozialamt mit, ob der Antrag genehmigt ist.

9. Das Sozialamt schickt den Eltern die Kostenanerkenntnis zu.

10. Der Heilpädagogische Kindergarten nimmt (wenn ein Platz frei ist) das Kind auf.

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